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Indikative Restnutzungsdauer (RND) · Ersteinschätzung
— Jahre
Berechnung im Detail
Rechnerisches Gebäudealter am Stichtag —
Gesamtnutzungsdauer (GND) nach Anlage 2 ImmoWertV —
Rechnerische RND ohne Modernisierung —
Modernisierungszuschläge gesamt —
Indikative RND (gerundet) —
Diese Ersteinschätzung basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben und dient ausschließlich der Orientierung.
Sie stellt kein Gutachten im Sinne der ImmoWertV dar und ist nicht für steuerliche oder rechtliche Zwecke geeignet.
Die Erstellung eines rechtssicheren RND-Gutachtens erfordert eine eingehende Ortsprüfung durch einen Sachverständigen.
Methodik: Wirtschaftliche Restnutzungsdauer nach ImmoWertV 2021 · Gesamtnutzungsdauer gemäß Anlage 2 ImmoWertV ·
Modernisierungszuschläge nach SW-RL / Sachwertrichtlinie · Ersteinschätzung ohne Gewähr